Der Basler Bischof Johann Senn von Münsingen sowie Domprost, Dechant und Domkapitel zu Basel bestätigen den vom verstorbenen Bistumsadministrator Johannes geschlossenen Verkauf von Gütern in Riehen an Burkhard Werner von Ramstein und genehmigen die Übergabe der Güter seitens der Witwe an Chun von Ramstein und Johannes von Flachslanden unter Vorbehalt des Wiederlösungsrechts.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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