Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Siegmund Brodel von Weißenburg (Wissemburg) wegen etlicher Misshändel in seine Gefangenschaft zu Selz geraten war. Zur Ledigsagung hat Meister Peter Schwan (Swan) von Wimpfen dem Pfalzgrafen 90 Gulden bezahlt, die Peter dem Sigmund ausweislich eines Schuldbriefs über 100 Gulden, von denen 10 bezahlt worden waren, schuldig gewesen war. Kurfürst Friedrich quittiert über die empfangene Summe und sagt Meister Peter und Siegmund wegen der 90 Gulden quitt und ledig. Nachdem Siegmund im Gefängnis hat verlauten lassen, dass er nicht wisse, wo der Schuldbrief über die 100 Gulden sei, und ihn daher noch nicht übergeben hat, soll der Schuldbrief ganz kraftlos sein, falls er noch aufgefunden wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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