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In puncto accusationis contumciae propter moram in probando, die Untertanen im Amt Breitingen, soviel derer besage des am 18. Mai 1601 gegebenen Abschieds in lite verblieben, und Frau Magdalena von Bünau zu Treben in Vormundschaft ihrer Söhne, Bd. 1
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In puncto accusationis contumciae propter moram in probando, die Untertanen im Amt Breitingen, soviel derer besage des am 18. Mai 1601 gegebenen Abschieds in lite verblieben, und Frau Magdalena von Bünau zu Treben in Vormundschaft ihrer Söhne, Bd. 1