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Meckeln Heinrich, Bürger zu Löhnberg ('Lonburgk'), und seine Frau Kuntzell verkaufen Jakob von Kirschhofen ('Kyrßhoben'), Bürger zu Weilburg, dessen Frau Else, deren Erben oder dem, der diese Urkunde mit deren Wissen und Willen innehat, für 5 Gulden Weilburger Währung, die diese ihnen bezahlt haben, 6 Weißpfennig jährliche Gülte, fällig am 11. November, aus ihrem Teil Wiesen zu 'Heymaw' hinter dem Kirchhof bei dem Stege. Der Wiederkauf ist gegen die Kaufsumme und fällige Gülte am 11. November gestattet. - Weinkaufsleute und Unterhändler ('deidungslude'): Rucker und Hyln Thonges, Schöffen zu Löhnberg, und andere ehrbare ('frummer') Leute. - Siegel des Junkers Philipp von Nassau, Amtmanns zu Löhnberg.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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