Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt die Huldigung der Stadt Oppenheim entgegen, bestätigt der Stadt ihre Rechte und Privilegien, die sie von Kaisern, Königen und den Pfalzgrafen Ludwig III. und Ludwig IV. erhalten haben, verpflichtet sich die Stadt zu schützen, solange er sie als Pfand innehat, und bekräftigt die Regelung seines Vaters Friedrichs I. hinsichtlich der Amtleute zu Oppenheim.