Lorenz Schmidt, Schultheiß, und die Gerichtsschöffen zu Niederhochstadt beurkunden, dass Philipp Schmidt und seine Ehefrau Anna der Frühmesse des St. Katharinen-Altars daselbst 1 Gulden 1 1/2 Schilling Gült um 21 1/2 Gulden verkauft und dafür 1/2 Morgen, zwei Stücke Acker und 1 Stück Obstgarten als Unterpfand verschrieben haben.