Kurfürst Philipp von der Pfalz befiehlt Antonius von Miltenberg und erteilt ihm die Vollmacht, dass er Hauptleute und Kriegsknechte zu Fuß in den pfalzgräflichen Dienst um den üblichen Sold zu monatlich vier Gulden, wobei der Monat zu 28 [Tagen] zu rechnen ist, bestellen und annehmen kann. Ihr Monat beginnt an dem Ort, den ihnen Antonius nennen wird und an dem Tag, an dem sie mit dem Fähnlein (fenlin) ausziehen. Wen Antonius an Knechten bestellen und annehmen wird, denen verspricht der Pfalzgraf, dass er sie, solange der Krieg dauert, und mit mit mindestens zwei Monatssolden zu bezahlt und sonst alles Kriegsrecht wie bei anderen Haufen an Kriegsknechten (huffenn krigsknecht) in seinem Dienst gilt.