Kaiser Maximilian bestätigt dem Erbschenken Christoph zu Limpurg für sich und als Lehensträger seines Bruders Georg und seiner Vettern Friedrich und Gottfried die Reichslehen wie in der Urkunde von 1442; den Bann über das Blut zu richten, können sie einem oder mehreren ihrer Amtleute übertragen zur Ausübung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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