Johann Graf zu Wertheim verkauft für 56 fl. dem Gotteshaus St. Michel zu Kirschfurt eine Jahresgült von 4 fl. fällig innerhalb von 8 Tagen nach Martini an den Kaplan des Gotteshauses von dem Zoll zu Wertheim, im Unvermögensfalle von andern Gütern der Herrschaft Wertheim. Rückkaufsrecht zur gleichen Summe ist vorbehalten, die Summe aber bei Rückkauf zur Aufbesserung der Pfründe eines Kaplans zu Freudenberg und zu St. Michel unter Einwilligung der Herrschaft wieder anzulegen.