Johann Graf zu Nassau und Saarbrücken bekundet, daß er sich vorzeiten mit seinem Bruder Graf Philipp zu Nassau und Saarbrücken vertragen, daß Philipp alle Lehen der Herrschaft zu Kirchheimbolanden und auf dem Gau jenseits des Rheins, wo Nassau, und er diesseits des Rheins, wo Saarbrücken liegt, leihen sollen und belehnt deshalb Peter von Rittenhofen (Ritenhoffen) mit 1/2 Zehnten zu Mandel mit Zubehör, der sonst halb der Pastorei gehört, wie + Wilhelm von Kallenfels (Kalden-), + Konrad von Morschheim (Morß-) und + Wilhelm Nagel von Sobernheim dies gehabt. Siegler: Aussteller und Heiderich von Dernbach.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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