Suchergebnisse
  • 4 von 264

König Ludwig III. nimmt auf Bitte des Bischofs Hildigrim von Halberstadt die Abtei Werden in seinen Schutz und bestimmt, dass sie demselben fort an untergeben bleiben, dass aber nach desselben Tode das Wahlrecht eines Abtes den Geistlichen daselbst zustehen soll. Er gewährt derselben völlige Immunität unter der Gerichtsbarkeit eines von ihr gewählten Vogtes. Data XI. Kal. Junii indict. X. anno I regni Hludowici seren. regis in orientali Francia regnantis Actum Bisestat.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...