Graf Ludwig [VIII.] von Oettingen und Graf Friedrich [II.] von Oettingen beurkunden, dass sie Heinrich von Scheppach und seinen Erben für den von ihm geleisteten Dienst 60 lb h schuldig sind und ihm dafür die Reuthe (Ru(o)tin) zu Amerdingen, die in der Runen liegt, den Kirchensatz zu Sternbach, die Vogtei und alles, was dazugehört, als rechtes Eigentum mit allen bisher üblichen Gewohnheiten, Rechten und Nutzen an den Sölden, Feldern, Gewässern und den Weiden übergeben haben. Die Aussteller versprechen Heinrich von Scheppach und seinen Erben nach dem Landesrecht, dass diese Übergabe auf Dauer beständig sein soll und gewährleistet wird.