Vergleich zwischen Abt Johann und dem Konvent des Stiftes Hardehausen einerseits und Joist, Johann und Else Thone, Bürgern in Warburg, andererseits unter Vermittlung der Schiedsleute Johann Fuller, Sekretär des Paderborner Domkapitels, Bernhard von Geismar, Hermann Hiddessen, Martin Geroldt, Johann Nabercourtt, Joist Zimmerman, M. Liborius Mangolt, Bürgermeister, Ratsherren und Sekretär der Stadt Warburg. Es wird vereinbart, daß, da Johann Thone angibt, Kloster Hardehausen schulde ihm 1000 Taler und eine "ansehnliche" Leibrente jährlichen Fruchtzinses, das Kloster aber "erhebliche" Einwände dagegen vorgebracht habe, zunächst die schriftlichen Aufzeichnungen und Register darüber durchgesehen werden sollen und das Ergebnis in einen Vertrag aufgenommen werden soll, wohingegen die "Destitution und Spoliensachen" gegeneinander verglichen werden sollen. Die Leibzuchtsverschreibung des Thone soll kassiert werden, jedoch sollen die 300 Taler, womit die Leibzuchtsverschreibung gekauft worden ist, mit dem Pfandgeld bis zum nächsten Martinstag bar ausgelöst und alle diesbezüglichen Urkunden dem Kloster ausgehändigt werden. 200 Taler sollen durch den Propst von Marsberg beim Offizial hinterlegt und den Thonen durch den genannten Paderborner Sekretär ausgehändigt und schließlich dem Propst die Haupturkunde "zugestellt" werden. Das Stift Hardehausen soll im Besitz aller Zins- und Rentverschreibungen bleiben. Haus und Hof sollen an das Kloster zurückfallen, aber dieses soll Thone 6 Fuder Eichenholz zur Vergütung seiner Unkosten zukommen lassen. Ferner sollen dem Kloster die Wiesen vor Nörde [Nw Warburg (Stadt Warburg)] überlassen werden und diese, wenn sie anderweitig ausgetan werden sollten, zuerst Johann Thone angeboten werden. Die vom Kloster an das von Thone bewohnte Haus gestellten Forderungen sollen beglichen sein. Die Schiedsleute, beide Parteien und Abt Alexander von Bredelar kündigen ihre Siegel an. Von dem Vetrag sind zwei Ausfertigungen geschrieben und jeder Partei eine ausgehändigt worden. 1572 am nächsten Tag nach Jakobus.