Hans Bernhard von Walbron, Oberster, Vormund der minderjährigen Herrn zu Hartenfels, leiht, nachdem durch kammergerichtliches Urteil der Prozeß derselben gegen die von Holdinghausen zu Gunsten letzterer entschieden, zu deren Befriedigung von Georg Hans von Reifenberg 1250 Goldgulden Frankfurter und setzt hierfür bezeichnete Höfe seiner Münder zu Hartenfels zu Pfande.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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