Konstanzer Offizial weist eine Injurienklage des Ludwig Jungling von Monhardt, Pfarrer in Walddorf, in Höhe von 400 fl. Schadensersatz gegen Konrad Ulricher, derzeit Vikar in Horb, zurück, weil der Kläger nicht klageberechtigt ist. Der Beklagte hat erfolgreich die Einrede der Exkommunikation und Spoliation erhoben, weil Jungling mit mehreren Komplizen während des Bauernkrieges (1525) das Haus des Ulrichers überfallen und ausgeraubt hatte. Ulricher wurde in der Kirche und auf dem Kirchhof gefangengenommen und misshandelt. Durch diesen Angriff auf einen Priester hat sich Jungling exkommuniziert und ist daher klageunfähig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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