Befehl der verordneten Statthalter des Stifts Münster an den münsterischen Kollektor Diderich von Elen, dass, nachdem der halbe Teil der Pension des aufgebrachten Geldes nach Köln am nächstfolgenden Martinitag verschrieben sei, er sich erkundigen solle, in welchem Geld die Pension zu bezahlen sei und wieviel bzw. wie hoch die Pension sei, auch dass der Gulden zu 60 Kreuzer gerechnet werde

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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