Berufungssache des Georg Schürman, Beklagter ./. Arnold Wernike, Ratsherr Johan Wernike, Frau Ratsherr Henrich Deiterman und Frau Johan von Detten, als Kinder und Erben des Johan Wernike, Kläger. Kläger verlangen Zahlung von 50 Th. aus dem dafür verhafteten Hause des Beklagten auf dem Bült, das früher dem Johan Engelberting gehörte, 1614 Johan Eicholt (oder Eichrodt) in der Zwangsversteigerung erworben und dem Beklagten weiterverkauft hat. Beklagter wendet ein: Kläger bzw. ihr Vater hätten sich in dem Zwangsversteigerungsverfahren nicht gemeldet; ihr Recht sei daher erloschen.