Erzbischof Johann von Trier belehnt den Johann von Nassau, seinen Hofmeister, mit Schloß und Herrschaft Sporkenburg nebst dem Dorfe Denzerhaid als einem auch in der weiblichen Linie erblichen, eventuell auf Quirin von Nassau dessen Bruder und seine Erbe übergehenden Mannlehen, nachdem durch den Teilungsvertrag beider Brüder dieses Lehen dem Johann allein zugefallen. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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