Die bischöflich-straßburgischen Räte bekunden, daß Abt Franz und der Konvent des Klosters Ettenheimmünster mit der Stadt Ettenheim einen Vergleich über die Nutzung des Eckerichs im Genossenschaftswald geschlossen haben, demzufolge das Kloster das Recht des achttägigen Vortriebs für 70 Schweine besitzt