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Vertrag zwischen dem königlich sächsischen Staatsfiskus und den Gebrüdern Otto und Christian Arndt Wolff in Leipzig bzw. Christian Heinrich Graul in Bad Elster, Entsagung des Anspruchs auf die zugestandene Benutzung des zwischen den Parzellen 862 und 863 des Flurbuchs für Bad Elster hinführenden Weges seitens des Fiskus gegen unentgeltliche Überlassung eines Streifens Land der Wolffschen Parzelle 862 betreffend.

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Sächsisches Staatsarchiv
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