Continuatio.
Vollständigen Titel anzeigen
Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, La 70 Bü 81
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, La 70 Grafentagssachen
Grafentagssachen >> 3. Der Grafentag im ersten Drittel des 18. Jahrhunderts
1710-1712
1. Kompetenz des Reichsgrafenstands ratione des Rangs vor den kaiserliche Kammerherrn und wie solches in die beständige kaiserliche Wahl-Capitulation einzubringen sich bemühet worden.
2. Ausgeschriebene zwei Römermonate zu Remunerierung der Kurfürstlichen und Fürstlichen Directorial-Gesandten, um erstgemeldte Rang-Angelegenheit desto eher in gedachte Kapitulation zu bringen, 7 bis 13, 120, 121.
3. Beschickung des kaiserlichen Wahltags, bei vorgestandener Wahl Kaiser Karlsi VI. von einem gräflichen Commembro und woher die Spesen zu nehmen. 19 bis 30, 43.
4. Das große Praejudiz, so dem Grafenstand zu Wetzlar bei der Kammer-Visitation wiederfahren, da die fürstlische dem gräflichen Gesandten nicht sechs Pferd an seiner Kutsch hat wollen passieren, sondern wirklich zwei ausspannen lassen, obschon dieser jura, wie hierbei zu sehen, wohl deduciert worden. 31, 37 bis 42.
5. Des hanauischen Gesandten Negociation bei der Friedens-Handlung im Haag und was ihn anfänglich vor Schwierigkeiten gemacht worden, ihn vor einen characterisierten Envoyé zu erkennen, da man ihn nur vor einen Deputatum tractieren und wie er die diesfalls habende gräfische Jura alda deduciert. 31 bis 37.
6. Special-puncta, so bei der Kaiserlichen Wahl und Kapitulation vor die Reichsgrafen zu bewegen. 44 bis 47.
7. Wie die reichsgräfische Rangmaterie favorable in die Carolinische capitulation inseriert worden. 50, 51.
8. Ein von dem Reichsgrafenstand dem Kaiser praesentiertes Donativ ad 100.000 Gulden und wie übel des fränkischen Collegium meistenteils sonderlich über die eingegangenen disproportionierte Reparation, da nämlich die vier Collegia sich in vier gleiche Teile eingeteilt, und also dass fränkische 25.000 Gulden contribuieren müssen, zufrieden gewest. 54 bis 69. Notabene, wobei unter der Neuensteinischen Linie die Question vorkommen, ob es die Herrschaft oder die Untertanen zu tragen. 67 bis 87.
9. Protocolla und Relationes über die unter den vier reichsgräflichen Collegiis zu Frankfurt gehaltene wichtige deliberationes, gebrauchtes Ceremoniell, abgestattete Kaiserliche Aufwartung. 56 bis 59, 93 bis 119.
10. Der Frau Gräfin von Wurmbrand zu Gaildorf Rangcompetenz, da sie nicht überall vor eine Reichsgräfin tractiert werden wollen, weswegen sie solches an das Collegium als worinnen sie, ratione ihrer Gaildorfischen Lande, ein wirkliches Mitglied wäre, gebracht und eine favorable Directorial-Signatur darüber erhalten. 87 bis 92.
11. Einen auf den 10. October 1712 vom Directorio zu Schillingsfürst nach Rothenburg ausgeschriebenen Grafentag: wobei tractiert worden:
a. Die obgemelte Frankfurter wichtige deliberationes, insbesondere die Unions-Notul und Instruction zu vorhabender negociation in Aula zu revidieren und darüber einen Schluss zu fassen. Wobei ein Unions-Projekt. 157.
b. Von parification der vier Collegiorum, wie nämlich an gemeinsamen Unkosten ein jedes nach proportion zu concurieren , wobei in Vorschlag kommen, wann das wetterauische und schwäbische Collegium ein Taler entrichten sollte das fränkische bei einem Gulden gelassen worden.
c. Von Ausschlag und executivischer Eintreibung der Collegial Prästationen.
d. Herrn Grafen von Giechs Receptionssach.
e. Königlich-Preussisch Geieriche Receptionssach.
f. Von besserer Beobachtung der gräflichen Kreis-Condeputations-jurium.
g. Von Conservation des Collegial-juris ratione denominationis et praesentationis eines evangelischen Assessoris bei dem Kaiserlichen Kammergericht.
h. Von Beobachtung der gräflichen Gerechtsame mit Bestellung eines Kreiskriegsrats.
i. Von Erhebung des Fürsten von Löwenstein, insbesondere vom Zustand des Hauses Limpurg ratione vorstehender dessen Absterbung.
j. Von Ablegung des bisherigen Directoriis und desssen Devolution auf Hohenlohe-Ingelfingen. Wobei auch zu sehen, was wegen des Weikersheimischen voti zwischen Weikersheim und Langenburg abermals passiert. Numero 137, 143, 144. Notabene die Acta wie bei fürwährend ehemalig katholischem Directorio zu Schillingsfürst Herr Graf Albrecht Wolfgang von Hohenlohe-Langenburg zu Besorgung der evangelischen Angelegenheiten adjungiert und wie zweitens nach des evangelischen fränkischen Assessors beim Kaiserlichen Kammergericht zu Wetzlar Herrn Lauterbachs Tod stattdessen zwei andere Subjecta nämlich der bayreuthische Geheimrat Herr Franz und hiesiger Kanzleidirektor Herr Doktor Kloz als gräflich fränkischer Compraesentatus zwar erwählt, aber jener vorgezogen worden und was hernach super jure compraesentationis vor weitläufige Communicationes vorgefallen, das ist in dem erst unter Nummer 87 eingetragenen Faszikel zu suchen.
2. Ausgeschriebene zwei Römermonate zu Remunerierung der Kurfürstlichen und Fürstlichen Directorial-Gesandten, um erstgemeldte Rang-Angelegenheit desto eher in gedachte Kapitulation zu bringen, 7 bis 13, 120, 121.
3. Beschickung des kaiserlichen Wahltags, bei vorgestandener Wahl Kaiser Karlsi VI. von einem gräflichen Commembro und woher die Spesen zu nehmen. 19 bis 30, 43.
4. Das große Praejudiz, so dem Grafenstand zu Wetzlar bei der Kammer-Visitation wiederfahren, da die fürstlische dem gräflichen Gesandten nicht sechs Pferd an seiner Kutsch hat wollen passieren, sondern wirklich zwei ausspannen lassen, obschon dieser jura, wie hierbei zu sehen, wohl deduciert worden. 31, 37 bis 42.
5. Des hanauischen Gesandten Negociation bei der Friedens-Handlung im Haag und was ihn anfänglich vor Schwierigkeiten gemacht worden, ihn vor einen characterisierten Envoyé zu erkennen, da man ihn nur vor einen Deputatum tractieren und wie er die diesfalls habende gräfische Jura alda deduciert. 31 bis 37.
6. Special-puncta, so bei der Kaiserlichen Wahl und Kapitulation vor die Reichsgrafen zu bewegen. 44 bis 47.
7. Wie die reichsgräfische Rangmaterie favorable in die Carolinische capitulation inseriert worden. 50, 51.
8. Ein von dem Reichsgrafenstand dem Kaiser praesentiertes Donativ ad 100.000 Gulden und wie übel des fränkischen Collegium meistenteils sonderlich über die eingegangenen disproportionierte Reparation, da nämlich die vier Collegia sich in vier gleiche Teile eingeteilt, und also dass fränkische 25.000 Gulden contribuieren müssen, zufrieden gewest. 54 bis 69. Notabene, wobei unter der Neuensteinischen Linie die Question vorkommen, ob es die Herrschaft oder die Untertanen zu tragen. 67 bis 87.
9. Protocolla und Relationes über die unter den vier reichsgräflichen Collegiis zu Frankfurt gehaltene wichtige deliberationes, gebrauchtes Ceremoniell, abgestattete Kaiserliche Aufwartung. 56 bis 59, 93 bis 119.
10. Der Frau Gräfin von Wurmbrand zu Gaildorf Rangcompetenz, da sie nicht überall vor eine Reichsgräfin tractiert werden wollen, weswegen sie solches an das Collegium als worinnen sie, ratione ihrer Gaildorfischen Lande, ein wirkliches Mitglied wäre, gebracht und eine favorable Directorial-Signatur darüber erhalten. 87 bis 92.
11. Einen auf den 10. October 1712 vom Directorio zu Schillingsfürst nach Rothenburg ausgeschriebenen Grafentag: wobei tractiert worden:
a. Die obgemelte Frankfurter wichtige deliberationes, insbesondere die Unions-Notul und Instruction zu vorhabender negociation in Aula zu revidieren und darüber einen Schluss zu fassen. Wobei ein Unions-Projekt. 157.
b. Von parification der vier Collegiorum, wie nämlich an gemeinsamen Unkosten ein jedes nach proportion zu concurieren , wobei in Vorschlag kommen, wann das wetterauische und schwäbische Collegium ein Taler entrichten sollte das fränkische bei einem Gulden gelassen worden.
c. Von Ausschlag und executivischer Eintreibung der Collegial Prästationen.
d. Herrn Grafen von Giechs Receptionssach.
e. Königlich-Preussisch Geieriche Receptionssach.
f. Von besserer Beobachtung der gräflichen Kreis-Condeputations-jurium.
g. Von Conservation des Collegial-juris ratione denominationis et praesentationis eines evangelischen Assessoris bei dem Kaiserlichen Kammergericht.
h. Von Beobachtung der gräflichen Gerechtsame mit Bestellung eines Kreiskriegsrats.
i. Von Erhebung des Fürsten von Löwenstein, insbesondere vom Zustand des Hauses Limpurg ratione vorstehender dessen Absterbung.
j. Von Ablegung des bisherigen Directoriis und desssen Devolution auf Hohenlohe-Ingelfingen. Wobei auch zu sehen, was wegen des Weikersheimischen voti zwischen Weikersheim und Langenburg abermals passiert. Numero 137, 143, 144. Notabene die Acta wie bei fürwährend ehemalig katholischem Directorio zu Schillingsfürst Herr Graf Albrecht Wolfgang von Hohenlohe-Langenburg zu Besorgung der evangelischen Angelegenheiten adjungiert und wie zweitens nach des evangelischen fränkischen Assessors beim Kaiserlichen Kammergericht zu Wetzlar Herrn Lauterbachs Tod stattdessen zwei andere Subjecta nämlich der bayreuthische Geheimrat Herr Franz und hiesiger Kanzleidirektor Herr Doktor Kloz als gräflich fränkischer Compraesentatus zwar erwählt, aber jener vorgezogen worden und was hernach super jure compraesentationis vor weitläufige Communicationes vorgefallen, das ist in dem erst unter Nummer 87 eingetragenen Faszikel zu suchen.
1 Fasz.
Folio (Höhe x Breite)
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
14.11.2025, 10:22 MEZ