Graf Eberhard [VI.] der Jüngere von Württemberg erklärt, dass es zwischen Burkhard von Ellerbach [Gde. Holzheim/Lkr. Dillingen] und Wilhelm von Rechberg zu Hohenrechberg [Ruine bei Rechberg Stadt Schwäbisch Gmünd/Ostalbkreis] zu Streitigkeiten über die Hinterlassenschaft des verstorbenen Heinrich von Ellerbach gekommen ist. Nachdem Burkhard von Ellerbach deswegen Klage vor dem kaiserlichen Hofgericht in Rottweil eingereicht hatte, wurde zunächst noch der Versuch unternommen, die Angelegenheit durch einen Vergleich auf einer Tagung in Kirchheim [u. Teck/Lkr. Esslingen] gütlich beizulegen. Dabei hat sich Wilhelm von Rechberg nach längerem Hin und Her bereiterklärt, einen Schiedsspruch von Bürgermeister und kleinem Rat der Stadt Ulm in dem Streit anzunehmen. Nachdem auch Burkhard von Ellerbach dem zugestimmt hat, bittet der Graf Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm, beiden Parteien einen Verhandlungstermin innerhalb der kommenden 14 Tage zu setzen. Beide Parteien sollen außerdem ab dem Sonnenaufgang des kommenden Mittwoch ihre Feindseligkeiten gegeneinander einstellen und ihre Gefangenen freilassen. Sie haben gelobt, diesen Anordnungen des Grafen Folge zu leisten.
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