1592, Oktober 5 Domdechant Otto von Düring und das Bremer Domkapitel genehmigen den zwischen dem Domsenior Ortgies von Schulte, Propst zu Osterholz, und dem Domherrn Adolf von Bremer abgeschlossenen Kaufvertrag wegen des zu Bremen bei der Dompropstei gelegenen Domherrenhofes, den der Senior von den Testamentsexekutoren des verstorbenen Domseniors und Cellerars Hermann von Clüver erworben hat. Den seinerzeit ausgestellten Kaufbrief hat er dem Käufer übergeben, der ihn an das Domkapitel weitergereicht hat. Von Bremer bezahlt die Summe von 150 Rheinischen Goldgulden und 100 Gulden Münze; er soll die Kurie frei gebrauchen dürfen, ausgenommen der Bude, die Hans Cloppenburg mit seiner Frau innehat, und der Bude hinter dem Hof, die Alverich Bruning mit seiner Frau auf Lebenszeit bewohnt. Weiterveräußerung darf nur an einen emanzipierten Bremer Domherrn erfolgen. (Ausf., Perg.; Siegel des Domkapitels ad causas anhängend)
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1592, Oktober 5 Domdechant Otto von Düring und das Bremer Domkapitel genehmigen den zwischen dem Domsenior Ortgies von Schulte, Propst zu Osterholz, und dem Domherrn Adolf von Bremer abgeschlossenen Kaufvertrag wegen des zu Bremen bei der Dompropstei gelegenen Domherrenhofes, den der Senior von den Testamentsexekutoren des verstorbenen Domseniors und Cellerars Hermann von Clüver erworben hat. Den seinerzeit ausgestellten Kaufbrief hat er dem Käufer übergeben, der ihn an das Domkapitel weitergereicht hat. Von Bremer bezahlt die Summe von 150 Rheinischen Goldgulden und 100 Gulden Münze; er soll die Kurie frei gebrauchen dürfen, ausgenommen der Bude, die Hans Cloppenburg mit seiner Frau innehat, und der Bude hinter dem Hof, die Alverich Bruning mit seiner Frau auf Lebenszeit bewohnt. Weiterveräußerung darf nur an einen emanzipierten Bremer Domherrn erfolgen. (Ausf., Perg.; Siegel des Domkapitels ad causas anhängend)
NLA ST, Rep. 1, Nr. 2057
Möhlmann I Nr. 3899
NLA ST, Rep. 1 Erzstift und Herzogtum Bremen - Urkunden
Erzstift und Herzogtum Bremen - Urkunden >> 1 Urkunden in chronologischer Reihenfolge
- 1592
Verzeichnung
Identifikation: Band:
Bremer, Adolf v., Domherr Bremen
Bruning, Alverich, Einwohner Bremen
Cloppenburg, Hans, Einwohner Bremen
Clüver, Hermann v., Domsenior Bremen
Düring, Otto v., Domdechant Bremen
Schulte, Ortgies v., Domsenior Bremen
Bremen, Domdechant Otto v. Düring
Bremen, Domherrenhof
Bremen, Domkapitel
Bremen, Domsenior Hermann v. Clüver
Bremen, Domsenior Ortgies v. Schulte
Bremen, Einwohner Alverich Bruning
Bremen, Einwohner Hans Cloppenburg
Osterholz, Propst Ortgies v. Schulte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 13:30 MESZ
Public Domain Mark 1.0 Universell