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Die Äbtissin Segewigis und der Konvent von Dietkirchen, als Patron der Wilrichskapelle bei Dietkirchen bestimmen, dass der Provisor des St. Michaelaltars wöchentlich drei Messen in der Kapelle halten soll. Die bauliche Unterhaltung soll von dem Provisor für den Chor, von den Klausnerinnen für den übrigen Teil der Kapelle bezahlt werden. Die Ablationen sind zwischen dem Provisor und Klausnerinnen zu teilen. Dem Provisor wird die missbräuchiche Benutzung der vom Erzbischof Siegfried und anderen erteilten Ablassbriefen verboten. Mitsiegler: Propst Reinhard von Bonn

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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