Hans von Nenningen bekennt, daß Jos [Bentelin], Abt, und der Konvent zu Weingarten seinen Sohn Wölflin in das Kloster aufgenommen haben. Er wird jeweils ein Probejahr im weltlichen und danach im geistlichen Gewand absolvieren. Wenn er nicht im Kloster bleiben darf, wird das der Vater nicht rächen. Auch der Sohn kann nach beiden Probejahren das Kloster wieder verlassen. Für den Fall, daß er im Kloster bleibt, übergibt ihn der Vater der Gewalt des Ordens. Strafmaßnahmen, die gegen den Sohn vorgenommen werden, sieht der Vater nicht als gegen sich gerichtet an und wird sie nicht rächen. Solange Wölflin nicht Priester ist, versorgt ihn der Vater mit Schuhen und Kleidung.
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Hans von Nenningen bekennt, daß Jos [Bentelin], Abt, und der Konvent zu Weingarten seinen Sohn Wölflin in das Kloster aufgenommen haben. Er wird jeweils ein Probejahr im weltlichen und danach im geistlichen Gewand absolvieren. Wenn er nicht im Kloster bleiben darf, wird das der Vater nicht rächen. Auch der Sohn kann nach beiden Probejahren das Kloster wieder verlassen. Für den Fall, daß er im Kloster bleibt, übergibt ihn der Vater der Gewalt des Ordens. Strafmaßnahmen, die gegen den Sohn vorgenommen werden, sieht der Vater nicht als gegen sich gerichtet an und wird sie nicht rächen. Solange Wölflin nicht Priester ist, versorgt ihn der Vater mit Schuhen und Kleidung.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 428
A 2.1.338
B 522 II U 0338
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1472 Juli 14 (uff zinstag nach sant Margrethen tag)
16,6 x 34,6 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Hans von Nenningen
Empfänger: Jos [Bentelin], Abt, und der Konvent zu Weingarten
Siegler: Aussteller, dessen Schwiegersohn Hans von Hausen ("Husen")
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S., 1 stark besch., 1 Rest
Empfänger: Jos [Bentelin], Abt, und der Konvent zu Weingarten
Siegler: Aussteller, dessen Schwiegersohn Hans von Hausen ("Husen")
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S., 1 stark besch., 1 Rest
Bentelin von Ravensburg, Jodok; Abt von Weingarten
Hausen, Hans von
Nenningen, Wölflin von
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Weingarten RV; Kloster, Abt und Konvent
Weingarten RV; Kloster, Novizen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:29 MEZ
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