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Testament der Eheleute Bäckeramtsverwandter Johan Warburg u. Gertrud Bokeloh (Frauenstraße), vom 8. Februar 1653, verkündet am 9. Januar 1654.
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Enthält: Gegenseitige Erbeinsetzung. Vermächtnisse erhalten seitens des Mannes 1. sein Vetter Niklas Warburg, dessen Schwester Enneken Warburg, Frau Wennemar Riker, und dessen Brüder Werner und Jobst Warburg (sie erhalten a. eine Obligation auf Vrede zu Holtrupf, Ksp. Greven, vom Jahre 1634, aufgenommen vom Notar Henrich Hagen, b. eine Obligation auf Werneking in Güntrup, Ksp. Greven, v. J. 1644, aufgenommen von Notar Gerhard Alberding, c. eine Obligation auf Johan Venneman in Nordwalde v. J. 1643, 2. seine Pate Anna Margarete Warburg, Töchterlein des Werner Warburg; - seitens der Frau 1. das Armenhaus zu Bösensell, 2.Enneken Hermeling, Töchterlein ihrer Halbschwester. Zeugen: Dietherich Vorspoell und Henrich Natarpf, Notar. Von Rats wegen: Lic. Henrich Bünichman. Nach einem Vermerk ist Niklas Warburg Vogt zu Greven; sein Sohn Jobst ist Bürger von Münster.