Fortsetzung des Erbstreits um das Haus Horst, insbesondere um die Lehnsgüter zu Hilden und Haan. Die Appellaten erheben als Erben des Roland Schenck von Nideggen (Friedrich Anton Schenck von Heyer war dessen Enkel), eines Sohnes des Otto Schenck von Nideggen aus der 2. Ehe mit Anna von Plettenberg, und als einzige Nachfahren aus der männlichen Linie Schenck von Nideggen Anspruch auf die Hälfte der zum Haus Horst gehörigen Lehnsgüter. Sie erwirkten an der Vorinstanz Einräumungsdekrete, gegen welche die Appellanten sich an das RKG berufen. Da Roland Schenck von Nideggen von seinen Eltern enterbt worden sei, könnten dessen Erben keinerlei Erbanteile fordern.
Vollständigen Titel anzeigen
Fortsetzung des Erbstreits um das Haus Horst, insbesondere um die Lehnsgüter zu Hilden und Haan. Die Appellaten erheben als Erben des Roland Schenck von Nideggen (Friedrich Anton Schenck von Heyer war dessen Enkel), eines Sohnes des Otto Schenck von Nideggen aus der 2. Ehe mit Anna von Plettenberg, und als einzige Nachfahren aus der männlichen Linie Schenck von Nideggen Anspruch auf die Hälfte der zum Haus Horst gehörigen Lehnsgüter. Sie erwirkten an der Vorinstanz Einräumungsdekrete, gegen welche die Appellanten sich an das RKG berufen. Da Roland Schenck von Nideggen von seinen Eltern enterbt worden sei, könnten dessen Erben keinerlei Erbanteile fordern.
AA 0627, 1880 - G 31/60
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 3. Buchstabe G
1698 - 1711 (1540 - 1699)
Enthaeltvermerke: Kläger: Sämtliche Erben des Werner von Galen zu Muchhausen und der Agnes Schenck von Nideggen (wie RKG 1879 (G 30/59)), (Bekl. ?) Beklagter: Ida von Venloe, Witwe des Friedrich Anton Schenck von Heyer(en) bzw. Schenck von Nideggen, und sämtliche Erben, (Kl. ?) Prokuratoren (Kl.): Dr. Ludwig Ziegler 1698 - Subst.: Dr. Johann Ulrich von Gülchen Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Konrad Albrecht 1699 - Subst.: Lic. Jung Prozeßart: Tertiae appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Kanzlei (Kanzler, Vizekanzler und Räte) zu Düsseldorf (1697) - 2. RKG 1698 - 1711 (1540 - 1699) Beweismittel: Stammbaum der Inhaber der Allodial- und Lehnsgüter des Hauses Horst (Q 5). Testament der Eheleute Otto Schenck von Nideggen und Anna von Plettenberg von 1597 (Q 6). Vertrag zwischen Herzog Johann von Kleve, Jülich und Berg und Wilhelm Quad, Erbschenk des Herzogtums Berg betr. Hilden und Haan 1540 (Q 7). Belehnung des Otto Wilhelm Schenck von Nideggen mit Hilden und Haan durch den Erzbischof von Köln 1638 (Q 19). Quittungen des Roland Schenck von Nideggen, verheiratet mit Eva von Heyer, über empfangene Gelder 1606 - 1611 aufgrund eines Erbvergleichs mit seinen Geschwistern Johann Heinrich und Anna Elisabeth Schenck von Nideggen (Q 20). Beschreibung: 2 cm, 97 Bl., gebunden; Q 1 - 26. Vgl. RKG 1878 (G 29/58), 1879 (G 30/59), 1881 (G 32/61).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:39 MESZ