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Gilg Laidig zu Gottwollshausen, der gemeinsam mit seinem Bruder Michel gemäß Lehenbrief vom 14. Juni 1574 von Dr. Georg Rudolf Widmann, Rat der Grafen Hohenlohe und des Ritterorts Odenwald, mit einem Hof in genanntem Gottwollshausen belehnt worden ist, denselben aber nach dem Tod seines Bruders im Ganzen an sich gebracht hat, gelobt der Witwe Widmanns, Barbara Schwert, und deren Erben vollkommene Erfüllung seiner Pächterpflichten (Dienste, Abgaben etc.), sagt für den Fall künftiger Besitzwechsel durch Tausch oder Kauf jeweils zwei Hauptrechte als Handlohn zu und verzichtet auch namens seiner Erben auf die Inanspruchnahme gerichtlicher oder außergerichtlicher Behelfe gegen diese Bestimmungen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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