Streitgegenstand sind 12 Morgen Land und 3 Wiesen im Kirchspiel Mülheim a. d. Ruhr nahe der Eppinghovener Brücke, Mannlehen des Grafen von [Limburg]-Styrum. Der Appellant beansprucht sie als Vetter und nächster Agnat des 1601 verstorbenen Arnold von dem Vittinghoff und bestreitet Ansprüche der Appellaten, die als nicht aus der Familie des Lehensmannes stammende testamentarische Erben keinen Anspruch daran hätten. Er hatte gegen Besitzeingriffe der Appellaten gegen ihn nach seiner erfolgten Belehnung und Investitur geklagt. Die Klage war abgewiesen worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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