Kurfürst Friedrich von der Pfalz bekundet, dass er Bernolph von Gemmingen, des verstorbenen Eberhards von Gemmingen ältester Sohn, für diesen selbst, und für dessen Bruder Schweickard sowie für Eberhard, Hans Wilhelm und Reinhard von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Söhne, näher bezeichnete Güter und Zinse zu Gochsen zu Mannlehen verliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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