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Abt Hermann von Corvey und sein Kapitel bezeugen, daß sie mittels eines aus zehn namentlich genannten Personen, fünf Mönchen und fünf Ministerialen, bestehenden landständischen Ausschusses Kloster Hardehausen die Corveyer Güter in Scherfede [Nw Warburg (Stadt Warburg)], die Hardehausen gegen jährliche Pacht inne gehabt hat, unter folgenden Bedingungen verkauft haben. Sie haben von Hardehausen 120 Mark erhalten, von denen der Abt 70 Mark, Propst Escwin 50 Mark bekommen hat. Zum täglichen Unterhalt hatten sie bisher 35 Mark erhalten, jetzt sollen elf Mark zugelegt werden. Darüber hinaus werden Stephan von Horhusen und Burchard von Wigbilethe dem Kloster zehn Mark als Ausgleich für zugefügten Schaden zahlen. Das Rückkaufsrecht wird mit 120 Mark für die Güter und 46 Mark für die Unterhaltszahlung vorbehalten. Da beide Seiten die Güter getrennt erworben haben, wird Corvey gestattet, diese getrennt einzulösen. Zeugen werden benannt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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