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Wachszinsiger der Liebfrauenkapelle im Dom
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Enthält: Peter Paulstag 1565: Bernard Kakesbeck, Vikar und Werkmeister des Domes in Münster, nimmt den Hinrik ten Stegekotten in Roxel zu Wachszinzrecht der Liebfrauenkapelle im Domumgang an. Stegekotten muss jährlich einen Pfennig Münsterisch oder seinen Wert geben und kann sich mit einem Goldgulden lösen. Palmabend 1577 (Orig., Perg., Siegel ab, Nr. 181): Johan Grevinshoff, Vikar und Werkbaumeister des Domes, entlässt den Stegekotten aus der Wachszinsschaft. Siehe Nr. 174