Die den Landgrafen von Hessen 1644 aufgetragenen vier Ämter Schaumburg, Bückeburg, Sachsenhagen und Stadthagen - abgesehen von den drei hessischen...
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Urk. 14, 814
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Graffen zu Schaumburg, Nr. 1
A I u, Grafen zu Schaumburg sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe S >> Scha >> Schaumburg[-Lippe], Grafen von
1682 Juni 24
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die den Landgrafen von Hessen 1644 aufgetragenen vier Ämter Schaumburg, Bückeburg, Sachsenhagen und Stadthagen - abgesehen von den drei hessischen Schlössern und Ämtern Rodenberg [Stadt, Lkr. Schaumburg], Hagenburg [Flecken, Lkr. Schaumburg] und Arensburg [Schloss in Steinbergen, Stadtteil von Rinteln, Lkr. Schaumburg] - waren als Lehen des Bistums Minden festgestellt worden. In mehren Verträgen vom 9./19. Juli 1647, 10./20. Juli 1647, 11. August 1647 und 12. Dezember 1647 wurde vereinbart, dass alle sieben Ämter, die zuvor Philipp Graf von Schaumburg-Lippe in Besitz hatte, in zwei Teile geteilt werden, von denen ein Teil Hessen zufiel, der andere Teil aber von Hessen dem Grafen Philipp zu neuem Mannlehen verliehen wurde. Diese Lehen sind: 1.) Schloss und Amt Bückeburg [Stadt, Lkr. Schaumburg], 2.) Schloss und Amt Stadthagen [Stadt, Lkr. Schaumburg]; 3.) Haus, Flecken und Amt Hagenburg; 4.) Haus und Amt Arensburg und ein gewisser Anteil am Amt Sachsenhagen [Stadt, Lkr. Schaumburg], mit allen darin gelegenen Städten und Flecken; 5.) Bückeburg, Stadthagen, Hagenburg und Steinhude [Ortschaft der Stadt Wunstorf, Region Hannover] mit allem Zubehör; 6.) die Hälfte der Bestellungen an der Universität zu Rinteln [Stadt, Lkr. Schaumburg]; 7.) die Hälfte der Zölle auf der Weser zu Rinteln und zu Oldendorf [heute Hessisch Oldendorf, Stadt, Lkr. Hameln-Pyrmont]; 8.) die Hälfte der in den sieben schaumburgischen Ämtern anfallenden Kohlenbergwerksnutzungen; 9.) die Hälfte der schaumburgischen in- und ausländischen adeligen, bürgerlichen und anderen Lehen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich Christian Graf von Schaumburg, Lippe und Sternberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich Christian Graf von Schaumburg, Lippe und Sternberg
Belehnte/r: Friedrich Christian Graf von Schaumburg, Lippe und Sternberg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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