Kaspar Kraft zu Wolpertshausen verkauft um 10 fl rh dem David Hoffmann, Bürger zu Schwäbisch Hall, einen Schilling und ein Herbsthuhn jährlicher und ewiger Herrengülte aus seinem nach Lage und Anstößern näher beschriebenen, bisher freieigenen und ansonsten nicht belasteten oder versetzten Acker von etwa 1 1/2 Morgen Fläche, genannt der Pfaffenacker, auf Gemarkung Wolpertshausen. Mit der Gülte ist die Verpflichtung der ordentlichen Aufgabe und Neupachtung bei allen künftigen Besitzwechseln "nach rechter herrngült geprauch vnd gewonhait" verbunden. Der Aussteller quittiert den Erhalt des Kaufpreises, gelobt auch namens seiner Nachkommen und Erben stets pünktliche Abgabenentrichtung zu den vorgesehenen Terminen und räumt dem Hoffmann und dessen Erben für den Fall von Versäumnissen Pfändungsrechte gegen sein Gut bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein.