Georg Frh. von Königsegg zu Aulendorf, Herr der Grafschaft Rothenfels und zu [Ober-]Staufen, kaiserlicher Rat, sowie Johanna Truchsessin und Freifrau von Waldburg geb. Gräfin von Zimmern, Witwe, beurkunden als Vormünder und Gewalthaber der nachgelassenen Söhne Jakobs Truchsessen von Waldburg, Herrn zu Wolfegg, Zeil etc., dass sie Georg und Ursula Wochner zu Hargarten, Kinder des Hans Wochner und der verstorbenen Anna Hocher daselbst, die bisher der Herrschaft Waldburg "zugehörig vnd verwandt gewesen" sind, gegen Zahlung einer Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang sie hiermit bestätigen, aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Auch namens ihrer möglichen Nachfolger, der genannten Pflegesöhne und ihrer aller Erben sprechen die Aussteller Georg und Ursula von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbinden sie von ihrem Eid, versprechen, sie wie auch ihre Nachkommen und Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewähren ihnen freien Zug und erlauben, dass sie von jetzt an bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht annehmen und ihr "wesen" ordnen, wa vnd wie sy wellen". Falls die Freigelassenen liegende und steuerpflichtige Güter in den der Verwaltung der Vormünder unterstehenden Herrschaften besitzen oder in Zukunft erwerben, soll es mit denselben nach der Herrschaft [i.e. Truchsess von Waldburg] Gebrauch gehalten werden. Falls einer von ihnen oder beide über kurz oder lang wieder in die Herrschaften und Gebiete gedachter Pflegesöhne oder ihrer Erben zurückkehren und sich dort niederlassen möchten, müssen sie erneut deren Eigenleute werden oder aber sich mit ihnen deswegen vergleichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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