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Herzog Adolf von Berg befiehlt dem Statz v. d. Bongarde, daß der Inhaber der Hälfte des Schlosses, Amts und Landes Kerpen und Lommersum den Eberhard, Herrn zu Limburg und Hardenberg, an der Löse dieser verpfändeten Hälfte nicht behindern dürfe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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