In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Ritter Berthold Schenk (Berlt Schencke) bekundet, dass er mit
Zustimmung seiner Brüder Peter und Johann sowie seiner Erben die halbe
Feste und die...
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1361-1370
1361 April 26
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Cristis geburt dritzenhundirt iar indem eyn und sechtzigistim an Mantage vor sent Walpurge tage
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ritter Berthold Schenk (Berlt Schencke) bekundet, dass er mit Zustimmung seiner Brüder Peter und Johann sowie seiner Erben die halbe Feste und die halbe Burg Reurieth (Rurit) [bei Hildburghausen] Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, und dem Kloster von Fulda zum Offenhaus (offinslosz) erklärt. Ausgenommen hiervon sind Angelegenheiten, die Berthold selbst, seine Brüder, Erben und die Ganerben der Burg betreffen. Der alte Burgfrieden bleibt bestehen; demnach ist Heinrich zum Schutz der Burg verpflichtet, außer gegen das Reich. Sollte die Burg durch eine Auseinandersetzung Heinrichs oder des Klosters verloren gehen, sollen sich zwei Vertreter beider Parteien nach einem Vierteljahr treffen und über eine Entschädigung für die halbe Burg verhandeln. Im Streitfall soll eine fünfte Person in dieser Angelegenheit entscheiden. Sobald Bertholds Brüder oder Erben zwölf Jahre alt sind, sollen sie die genannten Zusicherungen an Abt und Kloster bestätigen, ebenso wie Erben oder Käufer des anderen Teils der Burg. Auch Bertholds Brüder und Erben sollen hierüber von Heinrich Urkunden erhalten. Die Einhaltung aller Vereinbarungen verspricht Berthold Heinrich in die Hand und schwört es bei allen Heiligen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen:Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)