Erzbischof Siegfried von Mainz vermindert auf Bitten des Abtes [Kuno] von Fulda (Voldensis) die 20 Präbenden der Stiftskirche (ecclesia canonicorum) in Burschla (Bursion) auf 10. (Die ursprünglich statt 20 stehende Zahl ist durch Rasuren geändert.) Die Einkünfte der Präbenden sollen nur den ihrer Residenzpflicht genügenden Kanonikern zustehen sowie denjenigen, deren Abwesenheit durch Studium, Krankheit, rechtmäßige Pilgerfahrt (peregrinationis legitima. . . occasio) und Reisen für die Geschäfte des Stiftes bedingt ist. Die Einkünfte der übrigen fehlenden Stiftsherren sollen unvermindert zum Dachdecken für die Kirche (ad sarthatecta ecclesie) oder zur Erwerbung von Gütern (predium) verwandt werden.

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Sächsisches Staatsarchiv
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