Kurfürst Philipp von der Pfalz errichtet in der Streitsache des Domdekans und Domkapitels zu Speyer einerseits und den Brüdern Georg und Albrecht Göler von Ravensburg andererseits über Zehnt, Nutzung und Gerechtigkeiten in Dorf und Gemarkung zu Sulzfeld einen vorläufigen Vergleich, der bis zur endgültigen Entscheidung der Sache durch den Landgrafen Wilhelm [III.] von Hessen, Graf von Katzenelnbogen, Bestand haben soll. Unter Bezugnahme auf die vorherigen Gerichtsverhandlungen und Appellationen zu Straßburg, an das königliche Gericht und den Landgrafen folgen Bestimmungen zum weiteren Gerichtsgang und den entstandenen Prozesskosten.