Kurfürst Philipp von der Pfalz verweist die Bürger und armen Leute von Germersheim, die wegen der dortigen Wehrbautätigkeiten unter Pfalzgraf Friedrich I. geschädigt worden waren und darüber einen Schuldzettel haben, auf das Ungeld zu Germersheim, woraus sie stückweise mit 200 Gulden zu entschädigen seien. Der Pfalzgraf bestimmt Details zur Auszahlungspraxis aus der Ungeldbüchse durch Amtschreiber und Landschreiber und befiehlt seinem Landschreiber Bartholomäus Engelhard, diesen Bescheid umzusetzen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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