Der Notar Marx Ruw (Rauw) von Nordholz im Bistum Augsburg, alter Stadtschreiber und Freibürger zu Mosbach, bekundet, dass er im Auftrag (erteilt in Mosbach am 5. Januar 1589 bzw. 26. Dezember 1588) Philipp Ernst von Berlichingens zu Hornberg, der vor zwei Jahren seinen rebellischen und ungehorsamen Untertan Hans Zimmermann zu Neckarzimmern und dessen "nunmehr verstorbenes gottloses weib" Apollonia angewiesen hat, "an andere ordt hinnzuziehen" und ihre Herberge und sonstigen Besitz in Neckarzimmern zu verkaufen, und die sich zwar in Neckarelz niedergelassen, ihren Besitz am Herkunftsort aber nicht verkauft haben, sub dato in Neckarelz auf der Straße nach Mosbach dem Hans Zimmermann eine neuerliche Aufforderung zum Verkauf seiner Neckarzimmerer Güter überbracht hat; bei weiterhin unterlassenem Verkauf will Berlichingen die Herberge zwangsweise verkaufen. Der Empfänger hat ihn beschieden, die Sache sei vor Pfalzgraf Johann Casimir, Administrator, anhängig, und er werde sich zu gegebener Zeit nach der von pfalzgräflicher Seite ergehenden Entscheidung richten.