Hans Zach der Müller zu der Rotach bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Grete Müllerin und ihren Kindern die Rotachmühle verliehen hat. Die Beliehenen müssen die Mühle persönlich bewirtschaften und auf eigene Kosten in gutem Zustand halten, dürfen sie aber nicht schlaizen. Jährlich zu Martini bzw. zu den üblichen Zeiten sind als Zins zu entrichten 3 lb 15 ß d Landswährung, 110 Eier, 10 Herbsthühner und 1 Fasnachthenne. In den Wäldern des Abts dürfen sie nur mit Erlaubnis der Amtleute Holz schlagen. Sie werden den Abt auch nicht am Besitz seines Weihers stören, sondern das Wasser von Pfrungen das Ried hinab der Mühle und dem Weiher zuführen wie von alters her üblich. Streitigkeiten mit den Gotteshausleuten werden sie nur vor den klösterlichen Gerichten austragen. Auf Markung Esenhausen haben sie kein Weiderecht, es sei denn mit Erlaubnis der dortigen Gemeinde. Wenn sie ihr Mühlrecht verkaufen wollen, müssen sie es zuerst dem Abt anbieten bzw. Leuten, die ihm akzeptabel erscheinen. Erst danach können sie es anderen, jedoch nur mit Erlaubnis des Abts verkaufen. Der Käufer muß dann dem Abt 2 fl "zu enpfachnuss" geben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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