Hans Zach der Müller zu der Rotach bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Grete Müllerin und ihren Kindern die Rotachmühle verliehen hat. Die Beliehenen müssen die Mühle persönlich bewirtschaften und auf eigene Kosten in gutem Zustand halten, dürfen sie aber nicht schlaizen. Jährlich zu Martini bzw. zu den üblichen Zeiten sind als Zins zu entrichten 3 lb 15 ß d Landswährung, 110 Eier, 10 Herbsthühner und 1 Fasnachthenne. In den Wäldern des Abts dürfen sie nur mit Erlaubnis der Amtleute Holz schlagen. Sie werden den Abt auch nicht am Besitz seines Weihers stören, sondern das Wasser von Pfrungen das Ried hinab der Mühle und dem Weiher zuführen wie von alters her üblich. Streitigkeiten mit den Gotteshausleuten werden sie nur vor den klösterlichen Gerichten austragen. Auf Markung Esenhausen haben sie kein Weiderecht, es sei denn mit Erlaubnis der dortigen Gemeinde. Wenn sie ihr Mühlrecht verkaufen wollen, müssen sie es zuerst dem Abt anbieten bzw. Leuten, die ihm akzeptabel erscheinen. Erst danach können sie es anderen, jedoch nur mit Erlaubnis des Abts verkaufen. Der Käufer muß dann dem Abt 2 fl "zu enpfachnuss" geben.
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Hans Zach der Müller zu der Rotach bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Grete Müllerin und ihren Kindern die Rotachmühle verliehen hat. Die Beliehenen müssen die Mühle persönlich bewirtschaften und auf eigene Kosten in gutem Zustand halten, dürfen sie aber nicht schlaizen. Jährlich zu Martini bzw. zu den üblichen Zeiten sind als Zins zu entrichten 3 lb 15 ß d Landswährung, 110 Eier, 10 Herbsthühner und 1 Fasnachthenne. In den Wäldern des Abts dürfen sie nur mit Erlaubnis der Amtleute Holz schlagen. Sie werden den Abt auch nicht am Besitz seines Weihers stören, sondern das Wasser von Pfrungen das Ried hinab der Mühle und dem Weiher zuführen wie von alters her üblich. Streitigkeiten mit den Gotteshausleuten werden sie nur vor den klösterlichen Gerichten austragen. Auf Markung Esenhausen haben sie kein Weiderecht, es sei denn mit Erlaubnis der dortigen Gemeinde. Wenn sie ihr Mühlrecht verkaufen wollen, müssen sie es zuerst dem Abt anbieten bzw. Leuten, die ihm akzeptabel erscheinen. Erst danach können sie es anderen, jedoch nur mit Erlaubnis des Abts verkaufen. Der Käufer muß dann dem Abt 2 fl "zu enpfachnuss" geben.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 470
fasc. 025 n. 02
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
1462 März 9 (am zinstag nach dem sontag als man singet in der hailigen kirchen Invocavit)
18,6 x 40,3 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Waldburg
Aussteller: Hans Zach der Müller zu der Rotach
Empfänger: Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten
Siegler: Konrad Mangolt, Ammann zu Waldburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Aussteller: Hans Zach der Müller zu der Rotach
Empfänger: Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten
Siegler: Konrad Mangolt, Ammann zu Waldburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Bentelin von Ravensburg, Jodok; Abt von Weingarten
Mangolt, Konrad, Ammann
Müller, Grete
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Zach, Grete
Zach, Hans
Esenhausen : Wilhelmsdorf RV
Esenhausen : Wilhelmsdorf RV; Gemeinde
Pfrungen : Wilhelmsdorf RV
Rotachmühle : Esenhausen, Wilhelmsdorf RV
Rotachmühle : Esenhausen, Wilhelmsdorf RV; Einwohner
Waldburg RV
Waldburg RV; Ammann
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:23 MEZ
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