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König Ruprecht verkündigt, dass jeder, der die Bürger von Nuremberg an ihren Freiheiten Rechten und Gewohnheiten irren kränken oder darwider richten und urteilen wollte, er sei nun Richter, Urteiler oder wer er sonst wäre, in eine Pön von 50 Pfund lotigen Goldes, halb der königlichen Kammer und halb dem Nürnberger Rat verfallen sein solle.

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Staatsarchiv Nürnberg
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