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Prior, Supprior und Prokurator des Klosters Bentlage bekennen, nachdem die Gräfin Anna zu Teckelnborch, Benthem und Steinfurdth, Frau zu Rede und Wevelinckhoven, Witwe, dem ihr dienstpflichtigen, im Kirchspiel und Amt Schuttorp gesessenen klösterlichen Eigenhörigen Dennemans gegen jährlich 4 Goldgulden und 2 Dienste, "ens by grese und eins by stroe", seine Verpflichtungen erlassen und ihn davon hat "qwytschelten" wollen, dass sie die Zahlung dieser 4 Gulden übernehmen und räumen zugleich der Gräfin und ihren Erben ein, diese Ablösung der Dienstpflicht ggfs. wieder aufzukündigen. up avent Philippi et Jacobi apostolorum

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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