Die gräflich manderscheid-virneburgischen Erben geben bekannt: Bei ihrer am 28. September 1615 in Luxemburg erfolgten Erbteilung sind unter anderem die Besitzrechte an den Dörfern Bodendorf und Green an der Ahr, die ihnen mit der Herrschaft Landskron gemeinsam gehören, ausgenommen nur den dort fallenden Weinwuchs, nicht verteilt worden, sondern für laufende Pensionen verwandt worden. Sie beauftragen ihren gemeinschaftlichen Diener Johann Hilgers, die dortigen Untertanen davon zu unterrichten, die Huldigung entgegenzunehmen und die notwendigen Verwaltungsmaßnahmen allein oder mit Unterstützung ihres Rechtsgelehrten zu Köln durchzuführen. Die nach Ausrichtung der verschriebenen Pensionen übrigbleibenden Einkünfte soll er gemäß seiner Bestallung gebrauchen und verwenden. Alle Miterben haben eigenhändig unterschrieben und mit ihrem Petschaftssiegel gesiegelt. Sr.: Ausst., Landgraf Wilhelm [von Leuchtenberg], Wild- und Rheingraf Otto, Philipp Dietrich Graf zu Manderscheid-Kail, Karl, Graf zu Manderscheid-[Gerolstein]. Ausf. Pap., eh. gez. - 4 Sg. aufgedr., zwei weitere vorbereitete Siegelstellen - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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