Peter Lutz, Stabhalter, und die Schöffen des Eckartsweierer Gerichts beurkunden, daß Gotthard Renner, Kirchenschaffner des Amts Willstätt, dem Roman Walther, Mitbürger der Genannten und Schöffe des Gerichts zu Eckartsweier, wohnhaft zu Hesselhurst, diejenigen 100 fl. geliehen hat, welche Michel Erhardt zu Legelshurst und vor ihm Hans Schmid daselbst verzinst haben, und daß Walther diese 100 fl. unter Verpfändung beschriebener Güter dem Heiligenfonds zu Willstätt mit jährlich 2 Pfund 10 Schillingen zu verzinsen verspricht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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