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Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, bekundet für sich und
seine Nachfolger, dass er dem Untertan des Klosters in Maberzell, Johann
(Hans) Kr...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1701-1710
1709 April 22
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel in Holzkapsel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geben den zweyundtzwantzigsten Aprilis deß ein tausendt sieben hundert neünten jahrß
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er dem Untertan des Klosters in Maberzell, Johann (Hans) Kreiter, sowie dessen Ehefrau und ihren Erben auf dessen Bitten hin das sogenannte Bratlehen in Maberzell als Erblehen mit allen Rechten und allem Nutzen gegeben hat. Dieses Lehen besteht aus zahlreichen weit verstreuten Grundstücken (beystücken). Es folgt eine genaue Beschreibung der Lage der einzelnen Wiesen und Äcker (baustatt). Johann Kreiter hat das Recht, das Lehen seinerseits zu vererben, zu verkaufen oder einzutauschen. Er hat dem Kloster in das zuständige Zentamt einen jährlichen Erbzins in Höhe von insgesamt neun Böhmischen [Groschen], verteilt auf Einzelsummen aus den einzelnen Wiesen und Beeten, zu geben. Dieses Erblehen wird im Falle eines Abtswechsels durch die fuldische Kanzlei erneuert, bei Verkauf oder Tausch des Lehens gilt hingegen die gemeine Kammerlehnordnung des Klosters. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Adalbert abbt manu propria [links unter Plica])
Vermerke (Urkunde): Siegler: Rentkammer des Klosters Fulda
Bratlehen bezeichnet ein wohl ursprünglich der Kellerei bzw. Küche des Klosters gehörendes Lehen, vgl. DRW II, Sp. 453-454.
Böhmische [Groschen] werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.