Prozess gegen den Freiherrn von der Horst zu Boisdorf, welcher in den Hof von Lendersdorf vom ersten Lehen sowohl als von den übrigen akquirierten Lehen- und Erbpachtsgütern, zusammen 1 Malter 2 Viertel Roggen 10 1/2 Viertel Gerste, 5 Malter 16 Viertel und 3 Müdden Hafer, endlich 11 Malter 11 Viertel und 3 Müdden Aachener Kornfrucht, 3 3/4 Huhn, 6 Eier und 27 Denare jährlich zu entrichten hatte, seine Verpflichtung aber bezüglich des ersten Lehens anerkennen wollte, Februar-Mai 1741; Der Prozess wurde in der Appelationsinstanz vom jülich-bergischen Hofrat zu Gunsten des Kapitels entschieden und darauf zwischen beiden Parteien ein Vertrag über die sukzessive Rückzahlung des aufgelaufenen Pachtrückstandes geschlossen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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