Rembert Bischof von Paderborn gestattet, nachdem Bischof Simon von Paderborn die Rente des Gartens vor Paderborn zwischen dem Liboriusberg und dem Schüttengarten bis zur Pader an Johannes Heisemann und dessen Frau Lucken für 270 rheinische Goldgulden vorbehaltlich einer jährlichen Abgabe von 1 Mark an das Domkapitel zu Paderborn und 3 Schilling an das Stift Busdorf in Paderborn wiederlöslich versetzt hatte, daß Thonis von Affeln, Requin Brinckmann, Bürgermeister, Ciriacus Korff, Jheronimus Kap, Kämmerer, und der Rat der Stadt Paderborn, diese Rente für sich unter denselben Bedingungen einlösen. Auch bei einer Wiedereinlösung sollen Bürgermeister und Rat die obersten Meier bleiben gegen Zahlung von 17 Mark und 9 Schillinge. SA des Ausstellers., Zustimmung und Siegelankündigung des Domkapitels. Datum: am thage Magni martiris