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Schöffengericht Kerpen >> 8 Sonstiges >> 8.4 Schriftstücke zum Gerichtsverfahren
1672 September 25
Enthält: Joh(ann) Wirtz teilt Brandt mit, daß er "wegen bewuster behinderung" den von ihm erwünschten Gegenbericht nicht anfertigen konnte. Um Kosten zu verhüten, soll er vor dem Amtmann mündlich einen Gegenbericht geben. Sollte dennoch ein schriftlicher Bericht verlangt werden, so will er einen anfertigen.